Beispielsweise:
  • Die Wegebaumaßnahme darf frühestens ab 01.08. bis spätestens 30.11. eines Kalenderjahres erfolgen.

  • Bei Vorkommen von Gelbbauchunken kann erst nach Beendigung der Entwicklungszeit ab 01.09. der Bau erfolgen.

  • Im Umfeld der neuen Forstwege sind an geeigneten Stellen neue Laichgewässer für die Gelbbauchunke anzulegen.

  • Wirtschaftlich uninteressante Bäume sind zur Anreicherung von stehendem Alt- und Totholz und zur Erhaltung des guten Erhaltungszustands höhlenbewohnender Vogel- und Fledermausarten sowie von Totholz besiedelnden Arten im Bestand zu belassen.

  • Dauerhafter Verzicht auf Nutzung der Wälder auf einer Fläche von 4 ha zum Erhalt der natürlichen Walddynamik, zur Förderung lebensraumtypischer Baumarten und der weiteren Anreicherung von Totholz und Biotopbäumen.

  • Dauerhafter Verzicht auf Nutzung des stark strukturierten Gebirgsplenterwaldes auf einer Fläche von 5,9 ha zur Sicherung und Entwicklung der Auerwildpopulation.

  • Innerhalb des Gebietes sind auf einer Fläche von 54 ha (Erschließungsgebiet einer Wegebaumaßnahme) mindestens zehn geeignete Habitatbäume (Biotopbäume) pro Hektar Waldfläche auszuwählen, nachvollziehbar zu kennzeichnen, per GPS einzumessen und in einer Karte darzustellen.

Beitrag von Forstamtsrat Georg Wilhelm Jörg

Eines der erklärten Ziele der Halblechsanierung war die Verbesserung der Struktur des Gebietes und damit einhergehend eine Veränderung der Bewirtschaftungsform - einfach gesagt: Weg vom Großkahlschlag, wie er seit Jahrhunderten zwangsweise infolge fehlender Bringungsmöglichkeiten praktiziert wurde, hin zu einer Kleinflächigen waldbaulichen Behandlung der Waldbestände.

Dieser Wandel konnte nur vollzogen werden, indem ein entsprechendes Wegenetz geschaffen wurde, das es dem Waldbesitzer ermöglichte, durch kurze Holzrückeentfernungen auch kleine Holzmengen rentabel zu nutzen.

Das Wasserwirtschaftsamt Kempten verfolgte dieses Ziel mit Nachdruck und schuf mit dem Ausbau der Basiswege erst einmal die Voraussetzung für eine weitergehende Erschließung. In der Zeit von 1960 bis 1974 wurden, meist bei gleichzeitiger Wildbachverbauung zur Sicherung der Wegtrasse, insgesamt 61,8 km Wirtschaftswege gebaut.

Auf dieser Grundlage erarbeiteten dann die beiden Förster Bonaventura Helmer und Georg Wilhelm Jörg vom Forstamt Füssen ein weitergehendes Erschließungskonzept, das den gesamten Waldbesitz in der Gemeinde Halblech, also auch den Privat- und Gemeindewald, flächendeckend berücksichtigte.

Im Jahre 1975 ging es dann mit dem Bau des »Angstweges« als Pilotprojekt erstmals an die Umsetzung dieser Planung von der Revierkarte in die Natur. Und weil es so gut ging und die Begeisterung der beteiligten Waldbesitzer ob der vollkommen neuen Perspektiven mehr oder weniger »ansteckend« auf bisher noch Unentschlossene wirkte, folgte gleich darauf im Jahr 1976 der Bau des »Geisweges«. - Der Anfang des forstlichen Wegebaues im Halblechgebiet war gemacht.

Dank der mit dem »Erschließungskonzept« vorhandenen vorausschauenden Planung konnte schnell zugegriffen werden, als plötzlich günstige Gelder und Finanzierungsmöglichkeiten der (damaligen) Europäischen Gemeinschaft in größerem Umfang zur Verfügung standen.

In Windeseile wurde aus dem Konzept eine komplette Wegeplanung erarbeitet, in der Natur trassiert und gekennzeichnet, mit den beteiligten Waldbesitzern abgestimmt und die unzähligen Termine mit allen am Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden, Institutionen und Verbänden wahrgenommen, so dass schließlich schon im Jahre 1978 mit dem Ausbau der Projekte »Reiselsberg-Lobental« und »Trauchgauer Vorberg« begonnen werden konnte.

Auf dem Höhepunkt der Bautätigkeit im Jahre 1981 waren neun Projekte mit einer Vielzahl von Einzelwegen gleichzeitig zu leiten, zu überwachen und nicht zu vergessen, auch abzurechnen, was bei der bekannt schwerfälligen europäischen Bürokratie fast so schwierig wie das Bauen selbst war.

Die »Wegebedarfsplanung«, eine Erhebung über den Erschließungszustand und den weiteren Bedarf an Forstwegen im Wald wurde bayernweit vom Landwirtschaftsministerium angeordnet. Diese Planung wurde unter bestimmten einheitlichen Zielvorgaben, wie Höchstwegedichten, Erschließungswirksamkeit bei Einhaltung der Wirtschaftlichkeit und natur- und landschaftsschonender Bauweise in den Jahren 1984 und 1985 auch für das Halblechgebiet erstellt. Sie rundete das damalige »Erschließungskonzept« ab und ist bis zum heutigen Tag gültig und für den staatlich geförderten Wegebau verbindlich. Die dabei ermittelte noch zu bauende Weglänge beträgt rund 29 km. Hiervon sind bis zum Ende des Jahres 1999 bereits 16 km gebaut worden. Die weitere Umsetzung dieser Planung gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger, der Widerstand der Naturschutzbehörden im Genehmigungsverfahren ist enorm.

Die Gesamtleitung aller vorstehend beschriebenen Tätigkeiten lag beim Forstamt Füssen, die örtlich zuständigen Revierleiter Bonaventura Helmer und Georg Wilhelm Jörg erstellten alle Planungen, fertigten die einzelnen Bauentwürfe, führten die örtliche Bauaufsicht und rechneten die Maßnahmen verantwortlich ab. Zeitweise wurden sie dabei durch die Förster Hannes Weininger, Dietmar Prantl, Hermann Stocker und Annerose Schneider unterstützt. Frau Schneider plante und leitete die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden »Leiterau- und Gfäll-Stichwege«.

Die Gemeinde Halblech übernahm die Bauträgerschaft sowie die Führung der umfangreichen Kassengeschäfte, den Schriftverkehr bei den Ausschreibungen und verwaltet seitdem auch das Geld für die Wegeunterhaltungsmaßnahmen.

Die tatkräftige und fleißige Mithilfe der Waldbesitzer beim Bau war bemerkenswert und zeigt wohl den Stellenwert und die Bedeutung, die dem Forstwegebau zugemessen werden.

Würdigung der Forstwegebaumaßnahmen im Halblechgebiet

Als aktiver, eifriger und fachkompetenter Planer mit Durchsetzungsvermögen bei den Baumaßnahmen vor Ort verdient der heutige Forstamtsrat i. R., Herr Bonaventura Helmer, genannt zu werden.

Geboren am 31. Dezember 1921 in Buching, wuchs er nach Umzug seiner Eltern nach Schleching / Oberbayern dort auf und musste neben seinem Studium der Forstwirtschaft auch als Soldat den Zweiten Weltkrieg erleben.

Abstammend von den Köpf-Familien vorn Otter am Berghof und von den Helmer-Familien vom Christoff in Halblech, war ihm sicher schon die Liebe zur Natur in Berg und Wald mit in die Wiege gelegt worden. Seine Berufung als Förster in das Revier Buching-Trauchgau kann heute im Nachhinein als Glücksfall für die Gemeinden und die Waldkörperschaft Buching-Trauchgau bezeichnet werden.
Seine Arbeit in der Zeit der Sanierung des Halblechgebietes von 1959 bis 1981 hat er als Förster ebenso tatkräftig verrichtet wie die darauffolgenden umfangreichen Forstwegebauten über das staatliche Forstamt Füssen von 1975 bis 1999.

Das Halblechgebiet, seine Grundbesitzer, die Waldkörperschaft, die Gemeinde und die Privatwaldbesitzer erhielten durch seine Mühe und Arbeit sowie verdienstvollen Leistungen Jahr für Jahr ein Wegenetz, das mit den oben aufgeführten 119 Forstwegen sicher einmalig ist.

Seit 1973 war mit Unterbrechungen Forstamtsrat Georg Wilhelm Jörg der Forstdienststelle Trauchgau zugeteilt, um den Gemeinde- und den Privatwald zu betreuen. Auch er übernahm einen Teil der Arbeit für den Forstwegebau und konnte durch seine aktive und eifrige Tätigkeit die großen Aufgaben und Schwierigkeiten mit bewältigen helfen.

Die erste große Bewährungsprobe erlebte dieses Wegenetz beim großen Nutz- und Schadholzanfall durch die Stürme Vivian und Wiebke im Jahre 1990 als auch bei Borkenkäferbefall in den darauffolgenden Jahren.
Ohne diese Wege wäre ein großer Teil dieser enormen Holzmengen nicht mehr wirtschaftlich zu bringen gewesen.

Die Gemeinde Halblech ehrte bei einem Festabend im Festzelt am 21. Juli 1979 Forstamtmann Bonaventura Helmer, 2. Bürgermeister Xaver Köpf, Buching, und Martin Niklas, Halblech, für ihre großen Verdienste um das Wohl unserer Gemeinde mit der Verleihung des

»Ehrentellers« der Gemeinde Halblech

Auch nach seinem Ausscheiden vom aktiven Dienst, ist Forstamtsrat Bonaventura Helmer weiterhin für die Belange der Natur und Umwelt tätig.
Der Landrat des Kreises Ostallgäu berief ihn am 20. Januar 1987 zum Angehörigen der Naturschutzwacht beim Landratsamt Ostallgäu.

Bedingt durch die Unfallverletzung seines Amtsnachfolgers, Forstamtsrat Georg Wilhelm Jörg, wurde Bonaventura Helmer durch die Bayerische Forstverwaltung, vertreten durch Herrn FD Robert Berchtold, mit einem Teil der Revierleiteraufgaben im Bereich der FoDST Trauchgau beauftragt. Insbesondere steht er als Ansprechpartner für die Forsteinrichtungsarbeiten und für Fragen der Wegeinstandsetzung zur Verfügung. Ferner nimmt er an den regelmäßigen »Einsatzbesprechungen« der Waldkörperschaft Buching-Trauchgau teil.

Diese Aufgabe (Vertrag) umfasst die Monate Juni bis einschließlich November 1999 und kann ggf. (je nach Gesundheitszustand von Herrn Jörg) verlängert werden.

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  • Forstwegebau oberhalb der Unterreither Ruh an der Wegabzweigung zur Buchinger Hütte.

  • Achkorrektion am Birnbaumer Filz

    Achkorrektion am Birnbaumer Filz

    ... östlich von Trauchgau durch die Halblechsanierung. Das Flußbett der in vielen Windungen vom Gfäll her fließenden Trauchgauer Ach wurde im Winter 1964/65 ausgebaut.

  • Forstwegebau 1991 Bau des Meßnerweges

    Forstwegebau 1991 Bau des Meßnerweges

    Überqueren eines Tobels mittels einer Holzschlacht. Bei der Arbeit auf der Baustelle die beiden Holzwarte Richard Stöger (Gerbl) und Thomas Lang (Ahanser).

  • Forstwegebau 1991 Bau des Meßnerweges

    Forstwegebau 1991 Bau des Meßnerweges

    Beim Bau des Meßnerweges (1,65 km) und des Schwäblermoosweges (2,15 km) waren viele solcher Tobel und Gräben zu überwinden, was höchste Anforderungen an Planer und bauausführende Firmen und Helfer stellte.

  • Wegebau am Sattlermoosgraben


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